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   SG Dortmund, 27.08.2002 - S 26 KA 88/00   

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https://dejure.org/2002,11891
SG Dortmund, 27.08.2002 - S 26 KA 88/00 (https://dejure.org/2002,11891)
SG Dortmund, Entscheidung vom 27.08.2002 - S 26 KA 88/00 (https://dejure.org/2002,11891)
SG Dortmund, Entscheidung vom 27. August 2002 - S 26 KA 88/00 (https://dejure.org/2002,11891)
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  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus SG Dortmund, 27.08.2002 - S 26 KA 88/00
    Berücksichtigt man darüber hinaus die den Kläger konkret begünstigende Quotierungsgrenze von 85 % des Punktwertes für die Praxis- und Zusatzbudgets, greifen die Bedenken des Bundessozialgerichts in der Entscheidung vom 13. März 2002 (Az.: B 6 KA 48/00 R) gegen eine Berücksichtigung der Steigerung der Gesamtvergütung vorliegend nicht.
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung -

    Auszug aus SG Dortmund, 27.08.2002 - S 26 KA 88/00
    Eine derartige Fallzahlzuwachsbegrenzungsmaßnahme ist grundsätzlich zulässig, soweit sie nicht dazu führt, dass Praxen mit unterdurchschnittlicher Fallzahl auf Dauer am eigenen Praxisumsatz in der Vergangenheit festgehalten werden (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 35/98 R; BSG, Urteil vom 13. März 2002, Az.: B 6 KA 1/01 R).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 35/98 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

    Auszug aus SG Dortmund, 27.08.2002 - S 26 KA 88/00
    Eine derartige Fallzahlzuwachsbegrenzungsmaßnahme ist grundsätzlich zulässig, soweit sie nicht dazu führt, dass Praxen mit unterdurchschnittlicher Fallzahl auf Dauer am eigenen Praxisumsatz in der Vergangenheit festgehalten werden (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 35/98 R; BSG, Urteil vom 13. März 2002, Az.: B 6 KA 1/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2001 - L 11 KA 154/00

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen des Honorars eines niedergelassenen Chirurgen

    Auszug aus SG Dortmund, 27.08.2002 - S 26 KA 88/00
    Die konkrete Ausgestaltung der Fallzahlzuwachsbegrenzung im Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des Sozialgerichts Dortmund und der Entscheidung des LSG NRW vom 14. Februar 2001, Az.: L 11 KA 154/00 keinen rechtlichen Bedenken.
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